Volkstanzwissen der Deutschen Gesellschaft für Volkstanz
Wenn im Verein WhatsApp-Gruppen für die Vereinskommunikation existieren, so sind diese nicht gesetzeskonform, da WhatsApp die im Mobiltelefon gespeicherten Kontaktdaten an WhatsApp übermittelt – was nicht den Datenschutzbestimmungen der EU-DSGVO entspricht.
Weiterlesen: Nutzung von WhatsApp und ähnlichen Messengern im Verein
Orientierungssinn wird das gebraucht oder kann das weg? Das Kreuz bringt uns beim Tanzen Orientierung, und hilft uns beim Zurechtzufinden, bei der Standortbestimmung, beim Üben und beim Tanzen. Dazu einige Gedanken.
Selbst der einfachste Volkstanz ist in sich schon höchst komplex. So nahm ich es als Tanzanfänger wahr, und so erachte ich den Tanz als geübter Tänzer als herausforderndes Multitasking in seiner Multidimensionalität.
Beim 15. Deutschen Kinder- und Jugendtrachtentag, der Ende März 2021 ausschließlich online stattfand, gab es eine interessante Diskussionsveranstaltung zum Thema „Strategien der Rechtsextremen im ländlichen Raum“ mit dem profunden Kenner der Szene Andreas Speit. Aus diesem Anlass haben wir den Publizisten und Journalisten interviewt.
Knut Kreuch, Präsident des Deutschen Trachtenverbandes (DTV), äußerte sich in einer Sendung des SWR Fernsehens mit dem Titel „Vergiftete Heimat – Die netten Rechten von nebenan“ Mitte April 2021 zu dem brisanten Thema Heimat.
Der Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert das Gleichheitsrecht. Wir Volkstänzer:innen bekennen uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zu unserer Verfassung, dem Grundgesetz und insbesondere zu dessen dritten Artikel.
Der Deutsche Bundestag hat Änderungen im Vereinsrecht beschlossen, und zwar mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen für die Vereins- und Verbandsarbeit.
Weiterlesen: Durchführen, Absagen, Verschieben von Mitgliederversammlungen und Vorstandsitzungen
Der Deutsche Bundestag hat Änderungen im Vereinsrecht beschlossen, und zwar mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen für die Vereins- und Verbandsarbeit.
Der Deutsche Bundestag hat Änderungen im Vereinsrecht beschlossen, und zwar mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen für die Vereins- und Verbandsarbeit.
Der Deutsche Bundestag hat Änderungen im Vereinsrecht beschlossen, und zwar mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen für die Vereins- und Verbandsarbeit.
Der Deutsche Bundestag hat Änderungen im Vereinsrecht beschlossen, und zwar mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen für die Vereins- und Verbandsarbeit.
Das Kunsturhebergesetz (KUG) ist im Sinne der EU-DSGVO als Spezialisierungsgesetz anzusehen. Bei öffentlichen Veranstaltungen sind Bilder mit Publikum wie bisher als „Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte“ zu werten. Bei der Veröffentlichung von Bildern von Einzelpersonen ist vorab eine schriftliche Einwilligung einzuholen, die darüber informiert, wo diese Bilder später veröffentlicht werden. Bei Minderjährigen muss diese Einwilligung von allen Sorgeberechtigten unterzeichnet werden.
Weiterlesen: Erstellung und Veröffentlichung von Fotografien und Videos
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