Deutsche Gesellschaft für Volkstanz e.V.

Der Deutsche Bundestag hat Änderungen im Vereinsrecht beschlossen, und zwar mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen für die Vereins- und Verbandsarbeit.

Ungeachtet dieser schnellen gesetzgeberischen Reaktion auf eine außergewöhnliche Krisensituation auch für die Vereinsarbeit erscheint es über diese Phase hinaus durchaus ratsam, Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die solche neuen technischen Möglichkeiten einer virtuellen Gestaltung des Vereinslebens auch unter vielen anderen Gesichtspunkten einbeziehen. Hinweise, praktische Vorschläge und Empfehlungen finden sich in einer kommentierten Mustersatzung.

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Wenn du nur zwei dieser Fragen mit „Ja“ beantworten kannst, solltest du dich mit uns in Verbindung setzen. Für den Vorstand der DGV suchen wir Gleichgesinnte. Bitte melde dich beim DGV-Vorsitzenden Reinhold Frank
Tel. 07 11 - 68 19 17,
E-Mail: r.frank@volkstanz.de
oder bei einem andern Vorstandsmitglied.

Immaterielles Kulturerbe – Wissen. Können. Weitergeben.Die „Volkstanzbewegung in ihren regionalen Ausprägungen in Deutschland“ ist eingetragen im bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Deutschland.