Der Deutsche Bundestag hat Änderungen im Vereinsrecht beschlossen, und zwar mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen für die Vereins- und Verbandsarbeit.
Ungeachtet dieser schnellen gesetzgeberischen Reaktion auf eine außergewöhnliche Krisensituation auch für die Vereinsarbeit erscheint es über diese Phase hinaus durchaus ratsam, Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die solche neuen technischen Möglichkeiten einer virtuellen Gestaltung des Vereinslebens auch unter vielen anderen Gesichtspunkten einbeziehen. Hinweise, praktische Vorschläge und Empfehlungen finden sich in einer kommentierten Mustersatzung.