Wenn im Verein WhatsApp-Gruppen für die Vereinskommunikation existieren, so sind diese nicht gesetzeskonform, da WhatsApp die im Mobiltelefon gespeicherten Kontaktdaten an WhatsApp übermittelt – was nicht den Datenschutzbestimmungen der EU-DSGVO entspricht.
Dabei ist es gleichgültig, ob die Gruppenmitglieder ihre Einwilligung erklärt haben, da diese lediglich eine Rechtsgrundlage für die Nutzung der Daten bietet, jedoch nicht die Betroffenenrechte auf Information, Auskunft oder gar Löschung außer Kraft setzt. WhatsApp darf daher nur rein privat genutzt werden!
(DSGVO-konforme alternative Chat-App: „Threema“)