Deutsche Gesellschaft für Volkstanz e.V.

Der Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert das Gleichheitsrecht. Wir Volkstänzer:innen bekennen uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zu unserer Verfassung, dem Grundgesetz und insbesondere zu dessen dritten Artikel.

Grundgesetz

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3, Abs. 3:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Das Diskriminierungsverbot entstand vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus und sollte gerade rassistische Diskriminierung verhindern. Die Kritik daran lautet aber, dass die Verfassung mit der bisherigen Formulierung auch die Vorstellung weiterhin transportiert, dass es menschliche Rassen gebe. Die Bundesregierung hat sich auf einen Ersatz für den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz geeinigt. Stattdessen soll in Artikel 3 ein Verbot von Diskriminierung „aus rassistischen Gründen“ stehen (aus tagesschau.de: Bundesregierung einig: Kein „Rasse“ mehr im Grundgesetz). Eine Änderung des Wortlautes des Grundgesetzes kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Bundestages und des Bundesrates verabschiedet werden. Dies ist noch nicht erfolgt.

Rasse – dieser Begriff hat viel Leid über die Menschheit gebracht. Die Idee, dass Menschen unterschiedlich viel wert sein sollten, je nach Herkunft und Hautfarbe. Doch es ist bewiesen, dass so etwas wie Rasse gar nicht existiert: Die Menschen auf der Erde sind genetisch betrachtet fast gleich. (Dagmar Röhrlich in Menschheitsgeschichte: Es gibt keine Rassen)

Professor Markus Nöthen, Direktor des Instituts für Humangenetik an der Universität Bonn. „Man darf aber aus der Verschiedenheit der Hautfarbe nicht darauf schließen, dass die Menschen bezüglich anderer Eigenschaften auch unterschiedlich sind. Das wäre einfach völlig falsch.“
Auf Intelligenz oder körperliche Leistungsfähigkeit wirkt sich das nicht aus. Die „Rassen“, die im Lauf der Geschichte so viel Unglück gebracht haben, sie existieren überhaupt nicht.

Volkstanz ist Völkerverständigung

Nun, was hat das mit Volkstanz zu tun? Volkstanz ist Sinnbild gelebter Gemeinschaft, ist bewegter Austausch, Lebenslust, Raum respektvoller Begegnung und Achtung, geübter Toleranz, Offenheit und Völkerverständigung. Wir Volkstänzer:innen bekennen uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zu unserer Verfassung, dem Grundgesetz und insbesondere zu dessen dritten Artikel.

Klare Sache, dass wir uns von nationalistischen Gruppen distanzieren, die diese unsere Werte ablehnen und sich rassistisch gegenüber anderen äußern. Von diesen Gruppen wollen wir uns unterscheiden. Diesen Gruppen wollen wir nicht das Feld überlassen. Mögen sie die gleichen Tänze tanzen und Trachten tragen, zu uns gehört ihre Gesinnung nicht.

Unsere Tänze, in Deutschland oder außerhalb Deutschlands gesammelt, waren nie explizit deutsche Tänze. Die meisten Tänze entstanden bevor es eine deutsche Nation gab. Sie entstammen vielmehr dem europäischen Kulturgut. Sie wurden tradiert und erhielten lokale oder regionale Färbung und Ausprägung. Walzer, Polka, Mazurka, Schottisch, Rheinländer, die Quadrillen u.v.a.m. sind europäisches Tanzgut. Wir tanzen europäisch. Um sich von nationalistischen Gruppen zu unterscheiden, zeigen wir daher eine klare Haltung zu unseren Werten, „nicht-deutschen“ Tänze mit in der Tanzauswahl zu haben. Viele Gruppen bekennen sich mit solchen Tänzen zu einer internationalen Freundschaft. Unsere Tanzgruppen können von diesen Begegnungen oder von der Europeade-Gemeinschaft erzählen.

Genauso wie der Walzer kein leicht zu erlernender Tanz ist, sind auch mache anderen Tänze dieser Welt nicht einfach. So wie auch unsere vertrauten Volkstänze der Übung bedürfen, so ist es auch mit den anderen Volkstänzen nicht anders. Vielfalt bereichert! Ob es in der menschlichen Begegnung oder in der Mannigfaltigkeit der Tanzkulturen besteht, es macht das Leben großartiger. Es ist doch meist eine Ausrede, wenn wir behaupten, dass ein Tanz nicht für uns geschaffen ist. Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Übung macht den Meister. Wir haben die Anatomie für die (meisten) Volkstänze dieser Welt. Es gibt keine Rassen - sie existieren überhaupt nicht – es gibt aber Menschen, die mit uns tanzen wollen. Mensch tanz!

Kontakt / Mitgliedschaft

Bei Fragen, Anregungen oder Interesse an einer Mitgliedschaft in der DGV benutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Oder schreiben Sie uns an info@volkstanz.de.

Wenn gewünscht, werden wir Ihnen weiteres Informationsmaterial zusenden.

Termin teilen

Bitte schicken Sie uns Ihre Termine an termine@volkstanz.de.

Mitstreiter gesucht!

  • Interessiert du dich für den Volkstanz?
  • Möchtest du, dass dieses wertvolle immaterielle Kulturgut erhalten bleibt und an spätere Generationen weitergegeben werden kann?
  • Möchtest du, dass Volkstanz lebt, begeistert und mitreißt?
  • Möchtest du dich auch überregional mit diesen Aufgaben befassen?

Wenn du nur zwei dieser Fragen mit „Ja“ beantworten kannst, solltest du dich mit uns in Verbindung setzen. Für den Vorstand der DGV suchen wir Gleichgesinnte. Bitte melde dich beim DGV-Vorsitzenden Reinhold Frank
Tel. 07 11 - 68 19 17,
E-Mail: r.frank@volkstanz.de
oder bei einem andern Vorstandsmitglied.

Immaterielles Kulturerbe – Wissen. Können. Weitergeben.Die „Volkstanzbewegung in ihren regionalen Ausprägungen in Deutschland“ ist eingetragen im bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Deutschland.