Anfang Juni wurden auf einer Festveranstaltung in Bamberg sieben weitere Formen des Immateriellen Kulturerbes für die Aufnahme in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ ausgezeichnet.
Am 8. Juni erhielten Vertreterinnen und Vertreter von vier Kulturformen und drei Modellprogrammen ihre Urkunden zur Aufnahme in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“. Im Rahmen des Festakts in Bamberg sprachen der Bamberger Oberbürgermeister Andreas Starke, für die Kultusministerkonferenz Angelika Kaus (Leiterin der Kulturabteilung im Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst) und Dr. Christian Groni (Leiter des Referats Internationale Zusammenarbeit im Kulturbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien). Die Laudatio hielt Prof. Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission. Die Aufnahme der Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis erfolgte bereits am 16. März 2018.
Die folgenden Formen des Immateriellen Kulturerbes werden am 8. Juni geehrt:
- Künstlerische Drucktechniken des Hochdrucks, Tiefdrucks, Flachdrucks, Durchdrucks und deren Mischformen
- Further Drachenstich
- Historisches Dokumentarspiel „Landshuter Hochzeit 1475“
- Spergauer Lichtmeß
- Das Bauhüttenwesen - Weitergabe, Dokumentation, Bewahrung und Förderung von Handwerktechniken und -wissen (Gute Praxis-Beispiel)
- Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg (Gute Praxis-Beispiel)
- Der „Pfingsttanz“ als Basis der kommunalen Entwicklung in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Gute Praxis-Beispiel)
Immaterielles Kulturerbe sind lebendige kulturelle Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen werden. Hierzu zählen:
- mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen,
- darstellende Künste,
- gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste; auch Formen gesellschaftlicher Selbstorganisation,
- Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum,
- traditionelle Handwerkstechniken.
Im Jahr 2015 wurde auch über den Antrag der Deutschen Gesellschaft für Volkstanz e.V. (DGV) entschieden. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgelegt, dass die „Deutsche Volkstanzbewegung in ihren regionalen Ausprägungen“ mit dem Eintrag in die deutsche Liste des immateriellen Kulturerbes Anerkennung erfährt.