Deutsche Gesellschaft für Volkstanz e.V.

Die DGV-Tanzleiterinnen und -Tanzleiter, die vor einiger Zeit ihre Ausbildung in Berlin abgeschlossen haben, fertigten auch eine schriftliche Arbeit an. Nachdem wir die Arbeiten von Claudia Schier „So tanz(t)en wir! Ein kleines Stück Berliner Volkstanzgeschichte von 1945 bis heute (2011)“ und Jörg Dombrowski „Die Bitterfelder Konferenzen und ihr Einfluss auf die Entwicklung des Volkstanzes in der DDR“ vorgestellt haben, folgt hier die Arbeit von Oliver Schier unter dem Titel „Der deutsche Volkstanz und die Identifikation der politischen Öffentlichkeit heute: vergessen, verdrängt oder gefördert?“

 

Der Zustand eines immateriellen Kulturguts

Eines der prägenden Merkmale des Menschen sind seine Emotionen. Seit Menschengedenken greift unsere Spezies durch das Ausleben seiner Emotionen in seine Umwelt ein und trägt dabei zur stetigen Veränderung auf unserem Planeten bei. Dabei zeigen die verschiedensten Ausdrucksformen unserer Emotionen die vielfältigsten Auswirkungen.

Genauso alt wie diese immer wiederkehrenden unterschiedlichsten Erscheinungen im Zusammenleben von Gemeinschaften ist der Drang des Menschen seinen Emotionen durch Tanz Ausdruck zu verleihen. Dabei spielt es keine Rolle an welchem Punkt der Erde oder unter welchen Bedingungen der Mensch in der Gesellschaft lebt.

Der Tanz hat sich als ein Spiegel der Gesellschaft entwickelt und gibt in faszinierender Weise Aufschluss über Vergangenheit und Gegenwart. Kein Gelehrter, der nach der Entstehung und der Entwicklung von Völkern und Gemeinschaften forscht, würde es außer Acht lassen, sich mit den Tanzformen und Traditionen dieser in den verschiedenen Zeiten auseinander zu setzen. Er setzt dabei die Relikte vergangener Zeiten wie ein Puzzle zusammen und bewertet jedes noch so kleine Detail. Noch nach Jahrtausenden geben uns ausgegrabene Güter Auskunft über die Kultur von Siedlungen und Völkern.
Auch über Denkweisen und Emotionen der vergangenen Zeiten findet man Erkenntnisse, solange diese in Form, Abbild oder Gestalt hinterlassen wurden. Unsere Erde hat Millionen dieser Relikte konserviert und gibt uns von Zeit zu Zeit diese wie ein Buch zum Studium frei. Gestern wie heute hinterlassen wir Spuren für unsere Nachwelt. Die materiellen Spuren unseres Alltags sind dabei gegenüber dem Tanz deutlich in ihrer Eignung als Relikt im Vorteil.

Tanzbewegungen zu Musik sind nur selten in Relikten eingebunden. Deren Schwerpunkte und Herkünfte sind somit aus solchen Quellen nur schwer entschlüsselbar. Der deutlich größere Teil wird immateriell weitergegeben. In der Vergangenheit wurden traditionelle Tänze und Weisen von Generation zu Generation durch Vorleben weitergegeben. Sie erhielten und bewahrten ihre Bedeutung dadurch, dass die Wichtigkeit des (Tanz-) Ereignisses nicht vernachlässigt wurde. In immer wiederkehrenden Höhepunkten stand das gemeinsame Tanzen im Mittelpunkt der Gesellschaft.

Seit dem 20. Jahrhundert hat man in Deutschland die gesellschaftliche Aufgabe verstanden, die kulturellen Hinterlassenschaften der vergangenen Zeiten verstärkt zu suchen, zurückzugewinnen, zu erfassen und für die Nachwelt zu erhalten. Weltweit geht man dem Bestreben nach, Kulturerbe zu retten und nicht dem Verfall Preis zu geben. Die Staatengemeinschaften arbeiten mit diesem Ziel in der UNESCO angestrengt zusammen.

Die mediale Welt des neuen Jahrtausends setzt im Zusammenleben unserer heutigen Gesellschaft Akzente in unüberschaubarer Zahl und fordert jeden Zeitgenossen heraus, sich globalen Sichtweisen und Herausforderungen zu stellen und sich darin zu behaupten. Im Gegensatz jedoch wird der Platz eines jeden Einzelnen in der Gesellschaft zunehmend so individuell, dass für die traditionellen gemeinschaftlichen Höhepunkte zunehmend weniger Platz verbleibt. Die Wichtigkeit von traditioneller Gemeinschaft, die Ausübung von Brauchtum und Tradition ist der Kurzlebigkeit nationsübergreifender medialer Ereignisse gewichen. Nur wenigen kulturellen Sparten ist es vergönnt, als erhaltungswürdig wahrgenommen zu werden und auch einen entsprechenden Platz im Schoß der Öffentlichkeit einzunehmen. Die zum Teil Jahrhunderte alten deutschen Volkstänze gehören in der Regel nicht dazu. Die modernen Lebensräume in Ballungsgebieten geben dafür meist nicht ausreichend Platz. Der Volkstanz lebt zurückgezogen in Kreisen traditionsbewusster Gemeinden und Gemeinschaften mit rückläufiger Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und den Medien.

Massenbegeisterung

Wenn Menschen miteinander Tanzen hat dieser Moment die unglaubliche Eigenschaft diese miteinander zu verbinden. Die Wirkung von Musik und Bewegung hat die wunderbare Fähigkeit emotional auf Mitwirkende und auch auf Betrachter einzuwirken. Zahlreiche Darbietungen, ob Musik, Tanz oder Schauspiel führen dazu, dass Menschen sich von der dabei erzeugten Stimmung haben ergreifen lassen und sich in die Reihe der Mitwirkenden einzugliedern. Sie ließen sich auf diese Weise für die Gemeinschaft gewinnen.

Dies wurde schon sicher früh erkannt, so dass in den verschiedensten Zeiten der Geschichte dieses Phänomen zielgerichtet eingesetzt worden ist. Nicht immer wurden dabei Ziele verfolgt, die heute noch unsere Unterstützung erhalten würden. Die Ergebnisse der jüngeren deutschen Geschichte machten dies ausdrucksvoll deutlich. Es entstand in den meisten Fällen eine Verknüpfung von Darbietungen mit der gezielten Absicht derjenigen, die dieses mediale Mittel einsetzten. Die Bedeutung der Ursprünglichkeit wurde soweit in den Hintergrund gedrängt, dass sie kaum noch wahrgenommen wurde und wird. Auch Teile von Volkstanzdarbietungen in der Öffentlichkeit unterlagen, sofern diese nicht als geringfügig angesehen wurden, in verschiedenen Epochen einer gezielten Überwachung oder Beeinflussung. Große Bühnen verstanden sich zumeist im Einklang mit der Identifikation der politischen Öffentlichkeit. Auch heute noch. Ein Umstand der wohl aufgrund geschichtlicher Erfahrungen heute eher dazu führt, dass der Volkstanz als traditionelles deutsches Kulturgut in zwiespältigem Licht erscheint. Die Folge ist, dass wegen möglicher Fehlinterpretation von Volkstanzdarbietungen mit diesen öffentlich eher verhalten umgegangen wird. Um Missdeutungen zu vermeiden verzichtet die Öffentlichkeit eher darauf, eine neue Position einzunehmen, auch wenn diese zweifellos doch heute eher rein kultureller Natur sein würde. Ein Ausweichen auf Darbietungen internationaler Folklore hat zudem den Vorzug, die Bundesrepublik als weltoffenes und tolerantes Land zu präsentieren. Die Besinnung auf eigene Traditionen und Bräuche ordnet sich dem wegen mutmaßlicher Anrüchigkeit unter.

Es bleibt fraglich, ob es dabei gelingt, der Nachwelt ein wesentliches Stück des immateriellen Kulturgutes Volkstanz zu hinterlassen. Der Volkstanz als uralter Zeitzeuge wird im offiziellen Rahmen nicht oder nur geringfügig zur Kenntnis genommen. Die heutigen Höhepunkte von öffentlicher Bedeutung beziehen die Tanzformen der verschieden Regionen meist nicht nennenswert ein, wodurch unsere deutschen Tänze zunehmend an Bedeutung verlieren. Ein generationsübergreifender Transfer stirbt zunehmend ab, wenn nicht in Kindergruppen und Schulen, bei Sport- und Gesellschaftsereignissen alte und neue Volkstanzformen wieder ihren regelmäßigen Platz einnehmen.

Die reale Massenbegeisterung findet heute im Word- Wide- Web, in Radio und TV oder den Printmedien unter überwiegendem Ausschluss volkstänzerischer Traditionen statt. Im Überfluss der medialen Reize nehmen wir gar nicht mehr war, wie wir damit dem Zerfall eines Kulturgutes beiwohnen. Ein Zustand, der jedem Historiker das Herz aus dem Leibe reißen würde. Wir vergessen dabei die Wahrnehmung unserer moralischen Aufgaben, zu denen uns die Konvention der UNESCO verpflichtet. Diese Aufgabe stellt sich jedem Einzelnen nach dem Maß seines Verantwortungsbewusstseins, jedoch zwingend für die politische Öffentlichkeit.

Das Anliegen der UNESCO

„UNESCO steht für United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Sie ist eine von 16 rechtlich selbstständigen Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Aus der Erfahrung des Zweiten Weltkrieges zogen sie die Lehre: ‚Ein ausschließlich auf politischen und wirtschaftlichen Abmachungen von Regierungen beruhender Friede kann die einmütige, dauernde und aufrichtige Zustimmung der Völker der Welt nicht finden. Friede muss - wenn er nicht scheitern soll – in der geistigen und moralischen Solidarität der Menschheit verankert werden.‘

Die UNESCO hat die Aufgabe, durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern in Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit beizutragen‘

Programm

Die UNESCO hat das breiteste Programmspektrum aller UN-Sonderorganisationen. Welterbestätten und Biosphärenreservate gehören ebenso dazu wie Pressefreiheit und Erwachsenenbildung. Afrika und die Gleichberechtigung der Geschlechter sind aktuelle Schwerpunkte, die sich in allen Programmen und Projekten der UNESCO widerspiegeln… …Die UNESCO ist die einzige UN-Organisation mit einem Mandat für Kultur. Mit ihren Programmen schützt sie das kulturelle Erbe, bewahrt die kulturelle Vielfalt und fördert den Dialog zwischen den Kulturen. Den völkerrechtlichen Rahmen bilden die Übereinkommen zum Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005), zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes (2003) und das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes (1972).

Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Das UNESCO-Programm zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes rückt über Jahrhunderte überlieferte Traditionen, die unmittelbar von menschlichem Können getragen werden, weltweit in den Blickpunkt. Ziel der UNESCO ist es, die Vielfalt der lebendigen kulturellen Ausdrucksformen wie Tanz und Theater, Musik, mündliche Literaturformen, Sprachen, Bräuche, Feste, Handwerkstechniken und Wissensformen als Teil des Kulturerbes der Menschheit zu erhalten. 2003 hat die UNESCO-Generalkonferenz das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Nachdem 30 Staaten es ratifiziert hatten, trat es zum 20. April 2006 in Kraft. Bisher sind dem Übereinkommen 116 Länder beigetreten (Stand: Oktober 2009). Deutschland hat das Übereinkommen bislang nicht ratifiziert.“ [1]
(Inzwischen ist Deutschland dem Übereinkommen beigetreten – d.Red.)

Neben der UNESCO befasst sich in Deutschland die Universität Paderborn wissenschaftlich mit der Thematik. Prof. Dr. Eva-Maria Seng hat den Lehrstuhl für die Professur für Materielles und Immaterielles Kulturerbe UNESCO (einen UNESCO-Lehrstuhl) inne.

Mit der Besetzung des „Lehrstuhls für Materielles und Immaterielles Kulturerbe UNESCO“ wurden ab Oktober 2006 die UNESCO-Aktivitäten der Universität Paderborn im neu eingerichteten UNESCO Kompetenzzentrum gebündelt. Das UNESCO Kompetenzzentrum versteht sich sowohl als Dienstleistungsinstanz im Bereich der Lehre als auch als Koordinationseinrichtung für Forschungsvorhaben im Bereich des Materiellen und Immateriellen Kulturerbes. Seit Oktober 2006 wurde unter der Leitung des UNESCO Kompetenzzentrums das Paderborner Bildarchiv eingerichtet und aufgebaut.

Erhalt und Rückgewinnung von Kulturgut als staatliche Aufgabe

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Bernd Neumann ist der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Er wurde in diesem Amt, das er bereits seit 2005 innehat, am 28.10.2009 erneut bestätigt. Neumann ist langjähriges Mitglied des Deutschen Bundestages. Bis 2008 war er Vorsitzender der CDU Bremen. Als Staatsminister ist er direkt der Bundeskanzlerin zugeordnet.

Für Kulturstaatsminister Bernd Neumann ist die Förderung von Kunst und Kultur eine notwendige Investition in die Zukunft: „Wenn unsere Gesellschaft innovativ, kreativ und aufgeschlossen bleiben will, können wir auf Anregungen und Denkanstöße durch die Kultur und die Künste nicht verzichten. Hier werden die Grundlagen und Orientierungen mitgeprägt für das, was eine Gesellschaft lebenswert macht.“

Zu den Aufgaben des Kulturstaatsministers gehört es, kulturelle Einrichtungen und Projekte von nationaler und gesamtstaatlicher Bedeutung zu fördern. Daneben ist er dafür zuständig, die Rahmenbedingungen von Kunst und Kultur kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat seinen Amtssitz im Bundeskanzleramt. Er wird in seiner Arbeit von rund 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Berlin und Bonn unterstützt.

Zum Geschäftsbereich des BKM gehören folgende nachgeordnete Behörden und Einrichtungen:

  • Das Bundesarchiv
  • Das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
  • Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)
  • Die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
  • Die Deutsche Nationalbibliothek

[2]

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

… untersteht mit seinem angegliederten Leitungsstab direkt der Bundeskanzlerin Dr. Angelika Merkel.
Unter der Abteilungsleitung von MinDir’n Dr. Ingeborg Berggreen-Merkel arbeiten 4 Gruppen (Stand 01.01.2010):

Gruppe K1: Grundsatzfragen der Kulturpolitik
Referat K11
Grundsatzfragen der Kulturpolitik; Kulturelle Bildung; Recht und Kultur
Referat K12
Personalangelegenheiten; Justitiariat
Referat K13
Organisation; Informationsmanagement
Referat K14
Haushalt
Referat K15
Innerer Dienst, Verwaltungssekretariat
Referat K16
Kulturwirtschaft; Sponsoringbeauftragte(r)

Gruppe K2: Kunst- und Kulturförderung
Referat K21
Literatur und deutsche Sprache; Sekretariat Orden Pour le merité
Referat K22
Musik; Darstellende Künste, Sonderbereiche
Referat K23
Spartenübergreifende Einrichtungen; Preussisches Erbe
Referat K24
Zeitgenössische Kunst; (Museen; Ausstellungen; Künstlerförderung)
Referat K25
Neue Länder; Baukultur; Denkmalschutz; Minderheiten

Gruppe K3: Medien und Film; Internationales
Referat K31
Internationale Zusammenarbeit; Medien; Rundfunk
Referat K32
Medienrecht; neue Medien: Datenschutzbeauftragte(r)
Referat K33
Deutsche Welle; Außendarstellung Deutschlands; Kulturelle Förderung von Zuwanderern
Referat K34
Internationale Zusammenarbeit Kultur; Europabeauftragte(r)
Referat K35
Angelegenheiten des Films; Film- und Videowirtschaft

Gruppe K4: Geschichte; Erinnerung
Referat K41
Historische Museen; Gedenkstätten; NS-Unrecht; Gedenkstätten zur Erinnerung an Persönlichkeiten des politischen Lebens
Referat K42
Schutz, Erhalt und Rückführung von Kulturgut
Referat K43
Aufarbeitung SED-Unrecht; Die Beauftrage für die Unterlagen des Staats-sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR; Bundesarchiv; Deutsche Nationalbibliothek
Referat K44
Wissenschaftliche und kulturelle Einrichtungen zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
Referat K45
Grundsatzangelegenheiten; Museen; Archive; kulturelle Breitenarbeit zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa.

Die Bundesländer regeln die Verknüpfung der Referate und Zuständigkeiten in den Landesregierungen in einer eigenständigen Struktur.
Deutschland: Beitritt zur UNESCO-Konvention?
„Deutscher Bundestag Drucksache 16/13343
16. Wahlperiode 11.06.2009
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/13243 –
UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes vom 17. Oktober 2003

1. Ist nach Auffassung der Bundesregierung ein staatliches und völkerrechtliches normiertes Engagement in Deutschland zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes erforderlich, und welche kultur- und außenpolitischen Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für einen Beitritt

Deutschlands zur UNESCO-Konvention?

Die Fragen 1 und 17 werden gemeinsam beantwortet:
Zur Bewahrung des (deutschen) immateriellen Kulturerbes erscheint ein staatliches und völkerrechtlich normiertes Engagement nicht zwingend erforderlich.
Sofern in Einzelfällen staatliches Handeln zum Schutz immaterieller Kulturgüter für geboten oder wünschenswert gehalten werden sollte, sind die zuständigen Instanzen (in der Regel auf Länderebene) zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen befugt und im Stande. Ob gleichwohl kulturpolitische Gründe für einen Beitritt zur UNESCO-Konvention sprechen, bedarf noch näherer Prüfung.
Das Übereinkommen ist derzeit von 113 UNESCO-Mitgliedsstaaten ratifiziert worden, d. h. es haben 80 UNESCO-Mitgliedstaaten, darunter auch die USA,
Großbritannien, Finnland, Irland und die Niederlande, die Konvention nicht ratifiziert. Es sprechen daher keine außenpolitischen Gründe für einen raschen Beitritt zur Konvention…“ [3]

wird fortgesetzt …

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Immaterielles Kulturerbe – Wissen. Können. Weitergeben.Die „Volkstanzbewegung in ihren regionalen Ausprägungen in Deutschland“ ist eingetragen im bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Deutschland.