Schon öfter haben wir über den „Schwerttanz“ berichtet. Zuletzt ist Hans-Jörg Brenner (†) in der „Volkstanz“ Ausgabe 1/19 der Frage nachgegangen, ob Schwerttänze Volkstänze sind. Wolfgang Schlüter hat uns dazu einen Beitrag aus seinem Bundesland Schleswig-Holstein geschickt.
Am 7. Januar 1664, also zum großen Markt, dem „Kieler Umschlag“, bewilligte die Rentekammer den Soldaten, welche „Vor dem Herzog den Schwerdtdanz zum Kiehl getanzt“, 24 Schilling. Und wir haben sogar die Beschreibung eines solchen Tanzes aus dem Jahre 1747:
„Zu Anfangs hält der Vortänzer oder König wie sie ihn nennen, eine kleine Rede an die Zuschauer, darin die Vortrefflichkeit und das Altertum ihrer Tänze gerühmt und die Zuschauer gewarnet werden, sich vor den bloßen Schwertern in Acht zu nehmen, damit sie keinen Schaden bekommen mögen. Hierauf nimmt der Schwerttanz bei Rührung der Trommel seinen Anfang, mit solcher Geschwindigkeit, Genauigkeit und Munterkeit, daß es zu bewundern ist. Bald tanzen sie in der Runde, bald kreuzweis durcheinander, bald springen sie mit vieler Behutsamkeit über die Schwerter. Bald legen sie solche in eine künstliche Stellung, welche einer Rose nicht unähnlich ist und tanzen in einem Kreis und springen darüber. Bald halten sie die Schwerter in die Höhe, daß diese eine Rose über den Köpfen bildet. Endlich wissen sie ihre Schwerter so künstlich ineinander zu fügen, daß ihr König nicht nur darauf treten, sondern daß sie denselben auch mit einer Behendigkeit in die Höhe heben können. Dieser hält dann eine kleine Danksagungsrede darüber, daß man ihrer Lustbarkeit beigewohnt hat und den Tänzern mit einer billigen Verehrung an die Hand gegangen ist.“