Im April 2021 wurden zwanzig weitere Formen des „Immateriellen Kulturerbes“ in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen. Moderner Tanz und die Flößerei wurden für die internationale UNESCO-Liste vorgeschlagen.
Die Deutsche Gebärdensprache, die Animationskunst der Demoszene, der Streuobstanbau und 15 weitere Kulturformen zählen jetzt zum „Immateriellen Kulturerbe in Deutschland“. Das hat die Kulturministerkonferenz Anfang April gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien beschlossen. Zudem wurden zwei Modellprogramme der Bau- und Erzählkunst gewürdigt. Sie zeigen beispielhaft, wie „Immaterielles Kulturerbe“ erhalten werden kann. Damit zeugen nun insgesamt 126 Einträge im „Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ von der Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland.
„Der Reichtum Deutschlands spiegelt sich in seiner beeindruckenden Kulturlandschaft wider. Die nun ausgezeichneten Bräuche, Handwerkstechniken und künstlerischen Ausdrucksformen machen diese thematische und geografische Vielfalt einmal mehr sichtbar und zeichnen sich durch eine vorbildliche Verbindung von gelebter Tradition und Zukunftsorientierung aus“, betont der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz und Berliner Senator für Kultur und Europa Dr. Klaus Lederer.
Miteinander singen, tanzen und feiern lässt Gemeinschaft entstehen
„Kultur Tag für Tag zu leben, ist für unsere Gesellschaft ungemein wichtig“, unterstreicht Prof. Dr. Christoph Wulf, Vorsitzender des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe in Deutschland und Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission. „Das wird uns in der Pandemie besonders bewusst. Wenn wir gemeinsam Traditionen pflegen, Wissen weitergeben und neue Wege finden, uns auszudrücken, entwickelt sich Zusammenhalt. Wenn wir miteinander singen, tanzen und feiern, entsteht Gemeinschaft. Deshalb brauchen wir das ‚Immaterielle Kulturerbe‘. Es bringt höchst unterschiedliche Menschen zusammen.“
18 lebendige Traditionen wurden ins „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulterbes“ aufgenommen:
- Buchbinderhandwerk
- Demoszene – Kultur der digitalen Echtzeit-Animationen
- Deutsche Gebärdensprache – DGS
- Gemeinwohlorientierte Sportvereinskultur
- Herstellung von mundgeblasenem gläsernen Lauschaer Christbaumschmuck
- Hüttenkultur im Pfälzerwald
- Idee und Praxis der Kunstvereine
- Kamenzer Forstfest
- Kaspertheater als Spielprinzip
- Marktredwitzer Krippenkultur
- Papiertheater
- Ringreiten
- Schwörtagstraditionen in ehemaligen Reichsstädten
- Streuobstanbau
- Traditionelle Bewässerung der Wässerwiesen in Franken
- Traditionelle Karpfenteichwirtschaft in Bayern
- Uhrmacherhandwerk
- Weinkultur in Deutschland
Die Bundesrepublik hat der UNESCO vorgeschlagen, den „Modernen Tanz in Deutschland“ als „Immaterielles Kulturerbe“ der Menschheit anzuerkennen. Gemeinsam mit Lettland, Österreich, Polen, Spanien und Tschechien nominiert Deutschland zudem die Flößerei für die internationale Liste des Immateriellen Kulturerbes. Der zuständige Ausschuss der UN-Organisation entscheidet voraussichtlich Ende 2022 über die Anträge.
Im Jahr 2015 wurde auch über den Antrag der Deutschen Gesellschaft für Volkstanz e. V. (DGV) entschieden. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgelegt, dass die „Deutsche Volkstanzbewegung in ihren regionalen Ausprägungen“ mit dem Eintrag in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulterbes“ Anerkennung erfährt.