Der Deutsche Musikrat hat auf Grundlage des Koalitionsvertrages der Bundesregierung ein Förderprogramm zur Stärkung der Musik im ländlichen Raum initiiert.
Etwa neunzig Prozent der Regionen in Deutschland sind ländlich geprägt, mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt in kleineren Städten und Gemeinden. Die Bundesregierung hat daher in ihrem Koalitionsvertrag 2018 das Ziel definiert, „gleichwertige Lebensverhältnisse im urbanen und ländlichen Raum in ganz Deutschland“ zu schaffen. Der Deutsche Musikrat hat auf dieser Grundlage ein Förderprogramm zur Stärkung der Musik im ländlichen Raum initiiert. Die Ausschreibung für das Programm wurde Anfang April 2021 veröffentlicht.
Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat hat sich als einer der ersten für die verstärkte Förderung des Musiklebens im ländlichen Raum eingesetzt, ausgehend von der Koalitionsvereinbarung und unterstützt von der kulturpolitischen Sprecherin der CDU/CSU, Elisabeth Motschmann. Gerade im ländlichen Raum spielt die Kultur im Alltag der Menschen und für das gemeinschaftliche Zusammenleben eine zentrale Rolle, doch die kulturelle Infrastruktur ist oft porös. Daher wird das neue Programm ‚Landmusik‘ kulturelle Initiativen vor Ort unterstützen und wird dazu beitragen, das vielfältige Musikleben auf dem Land zu bewahren. Dies ist eine umso dringlichere Aufgabe in Zeiten, in denen sowohl das professionelle Kulturleben als auch das Amateurmusizieren durch die Corona-Maßnahmen in hohem Maße gefährdet sind. Der Deutsche Musikrat dankt Prof. Monika Grütters für ihr Engagement für das Programm ‚Landmusik‘“.
Die Mittel für das Programm „Landmusik“ stammen aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung, mit dem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Zukunftsfähigkeit ländlicher Regionen stärken will, und werden über die Beauftragte für Kultur und Medien, Staatsministerin Prof. Monika Grütters, dem Deutschen Musikrat zur Verfügung gestellt.
Infos
Weiter Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung gibt es auf der Homepage www.landmusik.org. Das Vorhaben muss bis zum 31. Dezember 2021 durchgeführt und abgeschlossen sein. Der Förderbetrag beläuft sich auf mindestens 2.000 Euro und maximal 10.000 Euro und deckt maximal 75 Prozent des Gesamtvorhabens mit einem Eigenanteil von mindestens 25 Prozent. Dieses Förderformat richtet sich an professionelle, semi-professionelle und nicht-professionelle Projekte und Amateurmusik gleichermaßen.