Deutsche Gesellschaft für Volkstanz e.V.

In Baden-Württemberg steigt rückwirkend zum 1. Januar 2019 die sogenannte Nichtbeanstandungsgrenze von vierzig auf sechzig Euro.

 

„Die Freigrenze für Vereine steigt. Das ist eine erfreuliche Nachricht. Denn: Das wichtige ehrenamtliche Engagement kann besser gewürdigt werden.“ Das stellt Tobias Wald, Finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, in einer Mitteilung fest.

Die sogenannte Nichtbeanstandungsgrenze steigt von vierzig auf sechzig Euro – und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2019. Darunter fallen kleinere Zuwendungen an die Mitglieder bis zu einem Wert von sechzig Euro. Anlässe dafür sind etwa Geburtstage, Hochzeiten oder vereinsinterne Ehrungen, aber auch Weihnachtsfeiern und Vereinsausflüge. So können Vereine zum Beispiel die Fahrtkosten für die Mitglieder übernehmen.

„Das Engagement der Vereine und deren Mitglieder sind ein unverzichtbarer Baustein für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das verdient höchste Anerkennung und muss auch finanziell stärker unterstützt werden. Deshalb hat die CDU seit langem auf die jetzt umgesetzte Erhöhung der Freigrenze gedrängt“, so MdL Tobias Wald weiter.

Bundesweit gibt es keine einheitliche Regelung. Vieles spricht allerdings dafür, dass diese Wertgrenze in Zukunft auch von Finanzverwaltungen anderer Bundesländer angewendet wird.

Die Erhöhung der Freigrenze in Baden-Württemberg ist auch ein Beitrag für weniger Bürokratie, so MdL Tobias Wald, der zugleich Präsident des Blasmusikverbands Mittelbaden ist. „Ich weiß deshalb sehr genau, wo die Vereine der Schuh drückt.“

 

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