Deutsche Gesellschaft für Volkstanz e.V.

Der Tanzleiter sollte nicht …

 

  1. … ohne Vorbereitung zu einem Übungs- oder Tanzabend gehen.
  2. … Tänze lehren, die er selbst nicht beherrscht.
  3. … technische Hilfsmittel verwenden, die er nicht beherrscht.
  4. … die Geduld verlieren.
  5. … vergessen, auch etwas für den Anfänger zu tun.
  6. … vergessen, auch etwas für die Fortgeschrittenen zu tanzen.
  7. … vergessen, dass Volkstanz nicht nur zum Vortanzen gedacht ist.
  8. … vergessen, dass Partnerwechsel nicht nur dann durchgeführt wird, wenn es die Tanzbeschreibung vorschreibt.
  9. … vergessen, laut, deutlich und verständlich zu sprechen.
  10. … vergessen, dass Fortbildung auch für ihn notwendig ist.

Quelle
Utkiek 2/2012

Alle aktuellen Beiträge

Aktuelle Ausgabe der Zeitschrift VolkstanzLesen Sie alle aktuellen Beiträge über den Volkstanz in Deutschland in unserer Zeitschrift „Volkstanz“. Als Mitglied der DGV erhalten Sie jede Ausgabe gratis.

Kostenloses Probeexemplar der „Volkstanz“ bestellen!

Kontakt / Mitgliedschaft

Bei Fragen, Anregungen oder Interesse an einer Mitgliedschaft in der DGV benutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Oder schreiben Sie uns an info@volkstanz.de.

Wenn gewünscht, werden wir Ihnen weiteres Informationsmaterial zusenden.

Termin teilen

Bitte schicken Sie uns Ihre Termine an termine@volkstanz.de.

Mitstreiter gesucht!

  • Interessiert du dich für den Volkstanz?
  • Möchtest du, dass dieses wertvolle immaterielle Kulturgut erhalten bleibt und an spätere Generationen weitergegeben werden kann?
  • Möchtest du, dass Volkstanz lebt, begeistert und mitreißt?
  • Möchtest du dich auch überregional mit diesen Aufgaben befassen?

Wenn du nur zwei dieser Fragen mit „Ja“ beantworten kannst, solltest du dich mit uns in Verbindung setzen. Für den Vorstand der DGV suchen wir Gleichgesinnte. Bitte melde dich beim DGV-Vorsitzenden Reinhold Frank
Tel. 07 11 - 68 19 17,
E-Mail: r.frank@volkstanz.de
oder bei einem andern Vorstandsmitglied.

Immaterielles Kulturerbe – Wissen. Können. Weitergeben.Die „Volkstanzbewegung in ihren regionalen Ausprägungen in Deutschland“ ist eingetragen im bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Deutschland.