Volkstanzwissen der Deutschen Gesellschaft für Volkstanz
Das Kunsturhebergesetz (KUG) ist im Sinne der EU-DSGVO als Spezialisierungsgesetz anzusehen. Bei öffentlichen Veranstaltungen sind Bilder mit Publikum wie bisher als „Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte“ zu werten. Bei der Veröffentlichung von Bildern von Einzelpersonen ist vorab eine schriftliche Einwilligung einzuholen, die darüber informiert, wo diese Bilder später veröffentlicht werden. Bei Minderjährigen muss diese Einwilligung von allen Sorgeberechtigten unterzeichnet werden.
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